Allgemeine Geschäftsbedingunge

zwischen der

„I Like Solutions OG", im Folgenden kurz ILS genannt

und

ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer sind, im Folgenden kurz Auftraggeber genannt

  1. Geltung
    1. ILS erbringt ihre Leistungen gegenüber Unternehmern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen welche einen integrierenden Bestandteil dieses Rahmenvertrages darstellen.
    2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
    3. Entgegenstehende oder von diesem Vertrag abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von ILS ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Vertragsabschluss
    1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von ILS.
    2. Die Angebote von ILS sind freibleibend und unverbindlich.
    3. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei ILS gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch ILS zustande.
    4. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass ILS z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
  3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der im Angebot enthaltenen schriftlichen Leistungsbeschreibung (siehe Handbuch). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    2. Der Auftraggeber hat ILS unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Für den Fall, dass durch ILS ein Pflichtenheft zu erstellen ist, geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat ILS von allen Vorgängen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber hat den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von ILS verzögert werden oder wiederholt werden müssen. Sollte der Auftraggeber während Testphasen den Auftragsgegenstand bereits im Produktivbetrieb nutzen, trägt er das dadurch entstehende Risiko selbst (z.B. Datenverlust, frustrierte Datenerfassung).
    3. Individuell erstellte Leistungen hat der Auftraggeber spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch ILS abzunehmen. Die Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung als abgenommen. Verwendet der Auftraggeber die Leistungen im Echtbetrieb, gelten diese jedenfalls als abgenommen.
    4. Soweit die Leistungen von ILS das Hosting von Programmen oder Daten beinhaltet, schuldet ILS keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Level vereinbart sind. ILS ist um einen reibungslosen Ablauf der Software bemüht.
    5. Soweit die Leistungen von ILS Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet ILS keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind. ILS bietet innerhalb von einem Arbeitstag einen Lösungsvorschlag zur Problembehebung. Bei Unzufriedenheit des Auftraggebers, kann dieser sofort kündigen.
    6. Der Auftraggeber hat selbst dafür zu sorgen, dass sein System den Voraussetzungen von ILS entspricht. Alle BenutzerInnen müssen „KidsManager“ über einen HTML 5 Webbrowser verwenden.
    7. Alle Rechte an den vereinbarten Leistungen bzw. Werken stehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, ILS bzw. deren Lizenzgeber zu. Der Auftraggeber erhält nur das Recht, die Leistungen bzw. Werke nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes zu eigenen Zwecken im vereinbarten oder im Fall, dass nichts vereinbart wurde, in dem Vertragszweck entsprechenden Umfang zu nutzen.
  4. Termine
    1. Die verbindliche Vereinbarung von Fristen und Terminen ist nur in Schriftform möglich. ILS bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er ILS eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines eingeschriebenen Mahnschreibens an ILS.
    2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz von ILS.
    3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse — insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von ILS — entbinden ILS jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesen Fällen wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
  5. Honorar
    1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
    2. Alle Leistungen und Auslagen von ILS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Der dafür anfallende Regelstundensatz ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
    3. ILS ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes aliquote Vorschüsse zu verlangen bzw. Teilleistungen zu verrechnen.
    4. Kostenvoranschläge von ILS sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ILS schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat ILS den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
  6. Zahlung
    1. Die Rechnungen von ILS sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ILS.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann ILS sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn fordern. ILS ist in diesem Fall auch berechtigt, Programme, Websites und andere Leistungen zu sperren.
    4. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten ILS an den von ihr gelieferten Waren als vereinbart.
    5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ILS aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von ILS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
  7. Präsentationen
    1. Präsentationen durch ILS sind wie jede andere Leistung kostenpflichtig.
    2. Erhält ILS nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ILS, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von ILS. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese — in welcher Form immer — weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an ILS zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ILS nicht zulässig.
  8. Haftung
    1. Die Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt. Mängel gelten nur dann als Mängel, wenn sie reproduzierbar sind, das heißt, dass der Erwerber in der Lage ist, auf Verlangen vorzuführen, unter welchen Bedingungen sie auftreten. Die Wiederherstellung von Daten, Software und Konfigurationen, die durch Hardwareschäden verlorengegangen sind oder beschädigt wurden, ist kostenpflichtig.
    2. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber ILS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Dem Auftraggeber steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch ILS zu.
    3. ILS ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder wenn diese einerseits für ILS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist und andererseits der Mangel für den Auftraggeber keine wesentliche Einschränkung darstellt. In diesen Fällen steht dem Auftraggeber eine entsprechende Preisminderung zu.
    4. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von ILS ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
    5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen, ausgenommen bei Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ILS beruhen.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und ILS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Erfüllungsort ist der Sitz von ILS.
    3. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen ILS und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige österreichische Gericht am Sitz von ILS vereinbart.